Buchführung einfach, professionell und finanzamtssicher selbst machen ...

und dabei Zeit, Geld und Steuern sparen!

Tools und Arbeitshilfen

Hier finden Sie Excel-Tools, Checklisten und Vorlagen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Buchführung schnell, finanzamtssicher und steuersparend zu erledigen.

Mit den richtige Werkzeugen arbeiten Sie effektiver. Das gilt auch für die Buchführung. Mit einem Klick auf das jeweilige Tool erhalten Sie weitere Informationen. Für die Excel-Tools sind teilweise auch Anwendungsvideos verfügbar.

Arbeitszimmerkosten

Bewirtungsaufwendungen *

Einnahmen-Überschussrechnung für Existenzgründer (vor der Gründung)

Einnahmen-Überschussrechnung für Vermietung und Verpachtung (Mietenbuchhaltung)

Geschenke Empfängernachweis und Grenzwertekontrolle *

Rechnungserstellung

Reisekostenabrechnung *


Bewirtungsnachweis und Bewirtungsrechner (Excel-Arbeitsmappe)

Diese Arbeitsmappe enthält das ehemals amtliche Bewirtungsformular, das zwar nicht mehr vorgeschrieben, aber immer noch sehr zweckmäßig ist, um den Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen beanstandungsfrei zu erbringen. Häufig ist es auf der Rückseite von Restaurantquittungen abgedruckt.

Bewirtungsaufwendungen buchungsgerecht aufzuteilen ist mit einiger Rechnerei verbunden. Dieses Tool liefert anhand weniger Eingaben die buchungsfertige Aufteilung der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Beträge, die mit einem Mausklick auch auf den Bewirtungsnachweis übertragen werden können.

Highlight: Haben Sie Restaurants die Sie öfter aufsuchen, Gäste die Sie mehr als einmal bewirten und wiederkehrende Bewirtungsanlässe? Dann erstellen Sie mit dieser Arbeitsmappe auch umfangreiche Bewirtungsnachweise innerhalb kürzester Zeit.

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Reisekostenabrechnung für eintägige und mehrtägige Inlands- und  Auslandsreisen (Excel-Arbeitsmappe)

Mit  dieser einfach zu handhabenden Excel®-Arbeitsmappe erstellen Sie die  Einzelabrechnung von eintägigen und mehrtägigen Inlands- und  Auslandsreisen für 2020 ff. und frühere Jahre.

Geeignet für …

  • Gewerbetreibende und Freiberufler als Nachweis der Betrieblichen Veranlassung
  • Organisationen (analog wie vor)
  • Mitarbeiter/Arbeitnehmer zur Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung